NEU - Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Zum Jahresbeginn hat das Bundesminsterium für Wirtschaft und Energie (BMWi) mit dem BEG die energetische Gebäudeförderung neu aufgesetzt. Die BEG ersetzt damit die bestehenden Programme (MAP, APEE, HZO).
Die wesentliche Förderung im Gebäudebestand ist geblieben. Die sogenannten Einzelmaßnahmen (BEG EM) ersetzt das Marktanreizprogramm. Der Fördersatz bei Biomasseanlagen im Gebäudebestand ist mit 35 % gleich und auch der Austausch einer alten Ölanlagen wird anch wie vor mit 45 % auf die Investitionssumme gefördert. Eine Übersicht finden Sie hier.
Die Förderung im Neubau mit einem Partikelabscheider oder Brennwertgerät ist weggefallen und nur noch über die KfW oder ab dem 1. Juli 2021 mit einem EE-Bonus über das BEG WG möglich.